Was lange währt, wird nicht immer gut

Gesetzentwurf zu rassistischen NSU-Verbrechen beschränkt sich auf wenige Empfehlungen des Bundestags

Das schwarz-rote Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Ausschusses beschlossen. Kritiker halten ihn für unzureichend. Sie sprechen von einem Feigenblatt.

Ende August 2013 hatte der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages seinen 1388-seitigen Bericht über das Versagen von Polizei, Staatsanwaltschaften und insbesondere Verfassungsschutz bei der Verhinderung und frühzeitigen Aufklärung der schwersten Nazi-Mordserie in der Geschichte der Bundesrepublik vorgelegt. Mit Schlussfolgerungen und 50 konkreten Empfehlungen für Polizei, Justiz und Verfassungsschutz. Erst sechs Monate später nahm sich der neugewählte 18. Bundestag Zeit, darüber zu debattieren. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte schon zuvor im Rechtsausschuss des Parlaments versichert, er werde die Empfehlungen des Ausschusses umsetzen. Aber weitere sechs Monate verstrichen, bis das Kabinett Ende August dieses Jahres einen Gesetzentwurf beschloss. Er stieß bei Bürgerrechtlern wie bei Rechtsanwälten gleichermaßen auf Kritik.

Der Entwurf beschränkt sich auf den Bereich der Justiz und greift nur die Empfehlungen auf, die s...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.