Neue Energiestandards für Staubsauger

EU-Verordnung seit 1. September 2014

Wer auf der Suche nach einem stromsparenden Staubsauger ist, hat es seit dem 1. September 2014 deutlich leichter. Mit dem neuen EU-Energielabel für Staubsauger gibt es erstmals eine einheitliche Kennzeichnung. Durch die vorgeschriebene Angabe von Stromverbrauch und Reinigungsklassen sind die Geräte besser vergleichbar.

Die Vorgaben setzen Mindeststandards für die Leistung von Staubsaugern. Mit der neuen EU-Verordnung tritt auch ein Verkaufsverbot für neue Staubsauger mit mehr als 1600 Watt in Kraft.

Muss jetzt jeder einen neuen Staubsauger kaufen?

Nein, vorhandene Staubsauger dürfen weiter verwendet werden, auch die mit mehr als 1600 Watt oder zu geringer Saugleistung. Der vorzeitige Austausch eines Staubsaugers rechnet sich in den meisten Fällen nicht. Dafür ist der Stromverbrauch im Gegensatz zu anderen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine zu gering.

Brauchen die neuen Staubsauger mit weniger Watt mehr Zeit zum Saugen?

Nein, mehr Zeit zum Saugen ist nicht nötig. Denn entscheidend ist nicht die Leistung des Motors. Wichtiger ist die gesamte Konstruktion: von der Düse über die Führung des Luftstroms...


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