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Im Namen des Gesetzes

Urteil: Gerichte müssen der Presse die Namen von Prozessteilnehmern mitteilen

Journalisten haben Anspruch darauf, dass ihnen Gerichte die Namen von Personen nennen, die an Gerichtsverfahren beteiligt waren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/947845.im-namen-des-gesetzes.html

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