Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Im Namen des Gesetzes
Urteil: Gerichte müssen der Presse die Namen von Prozessteilnehmern mitteilen
Journalisten haben Anspruch darauf, dass ihnen Gerichte die Namen von Personen nennen, die an Gerichtsverfahren beteiligt waren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/947845.im-namen-des-gesetzes.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.