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Vertiefung vertagt
Oberstes Verwaltungsgericht will Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abwarten
Die Elbe bei Hamburg wird nicht so bald weiter ausgebaggert. Welche Vorgaben dafür zu erfüllen sind, diese Entscheidung überlässt das Bundesverwaltungsgericht dem Luxemburger Gerichtshof.
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