Fahrradfahrerin haftet für Verkehrsunfall mit einem Pkw

Verkehrsrecht

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat eine Fahrradfahrerin zur Zahlung von Schadenersatz und eines Schmerzensgeldes an einen Autofahrer verurteilt, nachdem diese unter Missachtung der Vorfahrt des Pkw mit diesem zusammengeprallt war.

Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 31. Juli 2014 (Az. 1 U 19/14) verweist der Fachanwalt für Verkehrsrecht Klaus Schmidt-Strunk vom Verband deutscher Verkehrsrechts-Anwälte (VdVKA).

Der Verkehrsunfall ereignete sich im Februar 2012 gegen 6 Uhr auf der Nadorster Straße in Oldenburg. Die Ampel an der Einmündung der Friesenstraße war zu dieser Zeit noch ausgeschaltet.

Der Kläger befuhr mit seinem Pkw die Straße stadteinwärts. Die damals 20-jährige beklagte Fahrradfahrerin befuhr die gegenüberliegende Fahrbahnseite stadtauswärts. Vor dem Pkw des Klägers fuhr ein Bus, der zum Anhalten auf den rechten Busstreifen bog. Der Kläger fuhr sodann auf seiner Fahrspur an dem Bus links vorbei. Bei dem Versuch der Fahrradfahrerin, mit ihr...


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