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Nur bei einem anerkannten Freiwilligendienst

Kindergeld: Fall 2

Nur bei anerkannten Freiwilligendiensten gibt es Kindergeld. Es liegt im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, nur Dienste zu fördern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/948368.nur-bei-einem-anerkannten-freiwilligendienst.html

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