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Für wen gilt die abschlagsfreie Rente mit 63?

Leserfrage

Im Zusammenhang mit der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren ist davon zu hören, dass diese Regelung nicht für alle, sondern nur vorübergehend gilt. Was hat es damit auf sich? Norbert W., Berlin Tatsächlich ist es so, dass die am 1. Juli 2014 in Kraft getretene abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren genau besehen nur vorübergehend gilt. Nur die Jahrgänge 1951 ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/949123.fuer-wen-gilt-die-abschlagsfreie-rente-mit.html

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