UNTEN LINKS

  • Lesedauer: 1 Min.

Dank der Freiheit der Desinformation kann jeder jeden Unsinn über jeden verbreiten. Das Recht auf Vergessenwerden soll reale Personen deshalb vor der Verwechslung mit ihrem virtuellen Alter ego schützen. Dahinter steht die Annahme, der Menschen existiere als autonomes Subjekt, sein Online-Avatar indessen sei nichts als ein schwarmblödes Zerrbild. Über Kim Jong-un beispielsweise, den Obersten Führer der Demokratischen Volksrepublik Korea, kursierten im Internet die wildesten Gerüchte: Übergewichtig sei er und starker Raucher, erkrankt an Bluthochdruck, Diabetes und Gicht. Selbst vor der Behauptung, der Mann sei mit Kim Jong-il verwandt, scheute mancher nicht zurück. Für solche Fälle ist das Recht auf Vergessenwerden gedacht. Und tatsächlich hätte sich bald niemand mehr an Kims Zerrbild erinnert, doch just vor seinem vollendeten Verschwinden tauchten jetzt angeblich neue Bilder auf. - Wer die für real hält, den kann man nun wirklich vergessen. mha

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.