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Es ist vollbracht. Endlich steht der Unrechtsstaat® unter Markenschutz. Ab sofort gilt: Wer den Unrechtsstaat® nachmacht oder verfälscht oder einen nachgemachten oder verfälschten sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Verzehr von Thüringer Rostbratwürsten nicht unter 28 Stück ohne Brot und Senf, aber mit Rennsteiglied bestraft. Der Titel Unrechtsstaat® darf weder unrechtmäßig geführt ...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/949603.unten-links.html
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