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Unzumutbare Härte

Modernisierung

Erfordert die umfängliche Modernisierung der Wohnung einen 14-monatigen Auszug des Mieters, so stellt dies eine unzumutbare Härte dar, die den Mieter berechtigt, seine Duldung zu verweigern.

Ausweislich der Modernisierungsankündigung war eine Vollsanierung des Gebäudes beabsichtigt. Diese war verbunden mit einem 14-monatigen Auszug der Mieter. Eine entsprechende Duldungsklage des Vermieters hat das Landgericht Berlin (Az. 63 S 446/12) abgewiesen. Eine Modernisierungsmaßnahme mit einem derartigen Umfang sei für den Mieter nicht nur hart. Sie gehe insbesondere vor dem Hintergru...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/949973.unzumutbare-haerte.html

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