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EuGH verpflichtet Stromanbieter zu mehr Informationen bei Preiserhöhungen
Europäischer Gerichtshof kippt Strom- und Gasvorschriften von 2005 bis 2008 / Versorger müssen vorab Gründe für Preiserhöhungen nennen
Bei Preisänderungen müssen Energieversorger ihre Kunden nach Ansicht der Luxemburger Richter genau über »Anlass, Voraussetzungen und Umfang« informieren - auch bei Standardverträgen. Das gilt sogar rückwirkend.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/950129.eugh-verpflichtet-stromanbieter-zu-mehr-informationen-bei-preiserhoehungen.html
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