8,50 Euro nur auf dem Papier

Für die Kontrolle des Mindestlohnes fehlen die Kontrolleure

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

In zehn Wochen tritt der gesetzliche Mindestlohn in Kraft. Derzeit fehlen aber tausende Behördenmitarbeiter, die die Einhaltung der Regelung überwachen sollen.

Der vom Bundestag beschlossene gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde soll ab Januar 2015 gelten und schätzungsweise vier Millionen Beschäftigten im Niedriglohnbereich zugute kommen. Doch die effektive Umsetzung könnte an fehlender Kontrolle scheitern.

Dies jedenfalls befürchten Gewerkschaften und Oppositionspolitiker und schlagen deshalb Alarm. So bemängelt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) eine »schleppende und unzureichende Aufstockung der Mindestlohnkontrolleure«. Die Gewerkschaft bezieht sich auf Medienberichte, wonach die 1600 zusätzlichen Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die das für die Kontrolle zuständige Bundesfinanzministerium anvisiert, erst im Jahr 2019 vollständig besetzt seien.

»Die FKS braucht parallel zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine vernünftige Personaldecke. Ohne Kontrolleure keine Kontrollen - das ist für unseriöse Unternehmen geradezu...


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