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Jäger bleibt die Jagd verboten

Trotz Blattschuss: Bundesverwaltungsgericht lässt Waffengebrauch unter Alkoholeinfluss nicht durchgehen

Zum Wildbret gehört ein guter Rotwein. Wild und Wein gehören also in der Regel zusammen, könnte man meinen. Das Bundesverwaltungsgericht kippte jedoch nun Essig in den guten Tropfen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/950305.jaeger-bleibt-die-jagd-verboten.html

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