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Jäger bleibt die Jagd verboten
Trotz Blattschuss: Bundesverwaltungsgericht lässt Waffengebrauch unter Alkoholeinfluss nicht durchgehen
Zum Wildbret gehört ein guter Rotwein. Wild und Wein gehören also in der Regel zusammen, könnte man meinen. Das Bundesverwaltungsgericht kippte jedoch nun Essig in den guten Tropfen.
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