Verfassungsschutz bremst Aufklärung im NSU-Prozess

Brandenburg will Ex-V-Mann »Piatto« nicht vernehmen lassen

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Berlin. Brandenburgs Verfassungsschutz will verhindern, dass sein ehemaliger V-Mann Carsten Szczepanski - alias »Piatto« - vor dem NSU-Prozess in München aussagt. Er hatte eine Zeugenladung für den 4. November erhalten. Dass eine sogenannte Sperrerklärung ergangen ist, wurde am Donnerstagabend durch Nebenklagevertreter bekannt.

Der V-Mann soll laut internen Dokumenten des Potsdamer Geheimdienstes dichter als jeder andere Spitzel an dem mutmaßlichen Mördertrio des rechtsextremistischen Terrornetzwerkes Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) »dran« gewesen sein. Er hatte unter anderem darüber berichtet, dass für die Untergetauchten Waffen beschafft wurden.

Das Brandenburger Innenministerium hat am Freitag eine entsprechende nd-Meldung vom Vortag bestätigt. Man habe ein Schreiben an den Vorsitzenden Richter nach München geschickt und »ein in der Strafprozessordnung vorgesehenes Verfahren zur Zeugenvernehmung aufgezeigt«. Klartext: Es geht um den Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Einspruch aus Potsdam habe nicht den Zweck, eine Aussage des Zeugen zu verhindern, rudert das Innenministerium gegenüber »nd« zurück und behauptet, es gehe auch nicht um inhaltliche Einschränkungen der Aussage des Zeugen zum NSU-Komplex. »Die Anforderungen dienen einzig und allein dem persönlichen Schutz des Zeugen und seiner Familienangehörigen.« hei Seite 6

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