Nutzung der Wohnung prüfen?

Sozialgerichte urteilten zu Entscheidungen von Jobcentern

Hartz-IV-Bezieher riskieren die Kürzung der Sozialleistungen, wenn sie dem Jobcenter Kontrollbesuche in ihrer Wohnung verwehren.

Das entschied das rheinland-pfälzische Landessozialgericht in Mainz am 1. Oktober 2014 (Az. L 3 AS 315/14 B ER) und gab einer Behörde Recht, die die Unterkunftskosten einer erwerbslosen Frau nicht mehr übernommen hatte.

Das Jobcenter hatte überprüfen wollen, ob die Frau tatsächlich in ihrer Wohnung lebt. Die Betroffene wollte eine Wohnungskontrolle zum Schutz ihrer Privatsphäre jedoch nicht zulassen. Daher müsse sie nun bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes die Mietkosten selbst tragen, urteilten die Richter.

Auslöser war ein anonymer Anruf beim Jobcenter, dass die Hartz-IV-Empfängerin seit längerer Zeit in der Wohnung ihrer Tochter lebe, dort aber nicht gemeldet sei und sich nicht an den Hausnebenkosten beteilige. Das Jobcenter wollte daraufhin eine ...


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