Mützenpflicht für Lufthansa-Piloten gekippt

Bundesarbeitsgericht in Erfurt

Während in Frankfurt am Main Lufthansa-Piloten streikten, stritten andere vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt für Gleichberechtigung.

Dabei ging es um die Mützenpflicht nur für Männer - das benachteilige Piloten gegenüber ihren Kolleginnen im Cockpit, meint ein Kläger.

Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. September 2014 (Az. 1 AZR 1083/12) wurde die Mützenpflicht für männliche Piloten der Lufthansa gekippt. Ein Flugzeugführer, der sich von der Vorschrift nur für Männer diskriminiert fühlt, bekam von den höchsten deutschen Arbeitsrichtern in Erfurt Recht.

Der Mann hatte geklagt, weil die blaue Cockpit-Mütze für Pilotinnen nur ein Uniform-Accessoire ist: Sie könnten die Mütze in der Öffentlichkeit tragen, müssten aber nicht. Für Piloten gehöre sie dagegen auf Flughäfen zur vollständigen Uniform.

Die Bundesrichter sahen in den Lufthansa-Argumenten für diese Regelung - Tradition und Damenfrisuren - keine ausreichenden Gründe für e...


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