Wie Mieter vorgehen sollten

Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung

Noch bis Jahresende können Vermieter ihren Mietern die Betriebskostenabrechnung für 2013 zustellen - nicht selten mit Nachzahlung versehen, nicht selten fehlerhaft.

Eine Überprüfung kann sich lohnen, so die Deutsche Anwaltauskunft (DAV).

Um gegen eine Betriebskostenrechnung vorzugehen, muss die einjährige Widerspruchsfrist beachtet werden, die ab dem Tag des Eingangs der Rechnung beginnt. Dabei ist nicht ausschlaggebend, ob der verlangte Betrag bereits überwiesen wurde. Rechtsanwalt Norbert Schönleber, Mietrechtsexperte der Deutsch...


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