Und du bekommst überhaupt nichts ...

Enterben ist nicht so einfach

Die geliebte Tochter, der ungeliebte Sohn - nicht immer möchten Erblasser ihre engsten Verwandten auf gleiche Weise im Testament als Erben einsetzen. Aber Enterben ist nicht so einfach.

Die Notarkammer Berlin geht auf diese Problematik nachfolgend näher ein:

Möchte der Erblasser einen nahen Verwandten vom Erbe ausschließen, so muss er dies im Testament deutlich zum Ausdruck bringen. Er kann beispielsweise einen Alleinerben benennen und somit alle anderen Verwandten enterben, oder er erklärt, dass eine Person und ihre Abkömmlinge vom Erbe ausgeschlossen werden sollen. In einem solchen Fall erben auch die Kinder und Kindeskinder der betroffenen Person nicht mehr.

Anspruch auf einen Pflichtteil bleibt bestehen

Engen Verwandten wie Abkömmlingen, Ehegatten und den Eltern des Erblassers, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, steht allerdings ein Pflichtteil zu. Dieser Pflichtteil muss dem enterbten Familienmitglied von den Erben als Bargeld ausgezahlt werden.

Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Hat ein Erblasser beispielsweise keinen Ehegatten mehr, aber zwei ...


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