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Für Leerfahrt des Abschleppwagens zahlen

Verwaltungsgericht urteilte

Die Anfahrtskosten eines Abschleppwagens hat ein Falschparker auch dann zu übernehmen, wenn dieser ein anderes Auto abschleppt, anstatt leer zurückzufahren.

Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 14 K 8743/13) und wies die Klage eines Autofahrers ab. Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, parkte der Fahrer eines Wagens längere Zeit im eingeschränkten Halteverbot, so dass die Verkehrsüberwachung bereits Beschwerden erhielt. Die anwesende Politesse forderte daher auch den Abschleppwagen an. Bevor die...

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