Streiken ist Grundrecht

Jörg Meyer über die Tarifeinheit

Das Arbeitsrecht dient dem Schutz der abhängig Beschäftigten vor der Übermacht des Kapitals, der Demokratisierung und Kontrolle der Wirtschaft. Einschränkungen im Arbeitsrecht sind so auch immer eine Beschneidung von sozialen Errungenschaften der letzten 150 Jahre. Im Grundgesetz-Artikel 9 ist festgelegt, dass »jedermann« das Recht hat, sich gewerkschaftlich zu organisieren und für seine Interessen auch zu kämpfen. Der Streik ist hin...


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