BFH: Bei Steuernachforderungen Zinssatzhöhe nicht verfassungswidrig

Steuernachzahlungen werden unter bestimmten Voraussetzungen verzinst. Doch es sind schlichtweg Wucherzinsen. Der Zinssatz beträgt 0,5 Prozent pro Monat, also insgesamt sechs Prozent im Jahr. Gegen die Höhe dieses Zinssatzes waren Klagen anhängig, die vom Bundesfinanzhof abgewiesen wurden - allerdings nur für den Zeitraum von 2004 bis März 2011.

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 1. Juli 2014, veröffentlicht am 24. September 2014, entschieden, dass die Höhe des Zinssatzes nicht verfassungswidrig ist und somit eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nicht notwendig ist.

Diese Aussage des Bundesfinanzhofes bezieht sich allerdings auf die Zeiträume bis März 2011. Was danach erfolgt, hatte der Bundesfinanzhof in diesem Verfahr...


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