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Übertragung vor Ablauf der Vorkaufsfrist
Modrow-Grundstücke
Verträge nach dem Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (Modrow-Gesetz), die in Berlin nach dem 7. Juni 1990 abgeschlossen wurden, enthielten eine Klausel, die von Gerichten als nichtig erklärt wurden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/951261.uebertragung-vor-ablauf-der-vorkaufsfrist.html
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