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BAG-Urteil stärkt kirchliche Arbeitgeber im Kopftuchstreit
Fragen & Antworten zum Kopftuchverbot
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat nach einem Urteil vom 24. September 2014 (Az. 5 AZR 611/12) entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber das muslimische Kopftuch im Dienst verbieten dürfen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/951265.bag-urteil-staerkt-kirchliche-arbeitgeber-im-kopftuchstreit.html
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