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Arbeitgeber kann mehrere Änderungsangebote unterbreiten
Änderungskündigung
Ein Arbeitgeber darf in einer Änderungskündigung dem Arbeitnehmer unter Umständen gleich mehrere unterschiedliche Änderungsangebote unterbreiten, von denen sich der Arbeitnehmer dann das für ihn angenehmste aussuchen kann.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/951267.arbeitgeber-kann-mehrere-aenderungsangebote-unterbreiten.html
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