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Jobcenter muss für den Rechtsschutz eines Hartz-IV-Klägers zahlen
Legen Hartz-IV-Bezieher mit Hilfe eines Sozialverbandes erfolgreich Widerspruch gegen einen Bescheid des Jobcenters ein, muss die Behörde die angefallenen Kosten erstatten. Das Jobcenter darf die Verbände nicht mit einer eigenen festgelegten Pauschalgebühr für das Widerspruchsverfahren abspeisen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/951269.jobcenter-muss-fuer-den-rechtsschutz-eines-hartz-iv-klaegers-zahlen.html
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