Gericht erlaubt E-Zigaretten in Gaststätten
In Nordrhein-Westfalen darf gedampft werden
Münster. Verfechter von E-Zigaretten haben vor Gericht einen Sieg errungen: Wirte dürfen ihren Gästen weiter den Konsum von elektrischen Zigaretten erlauben - zumindest in Nordrhein-Westfalen. Das strenge Nichtraucherschutzgesetz des bevölkerungsreichsten Bundeslandes gelte nicht für die Verdampfer, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag. Weil bei E-Zigaretten kein Tabak verbrannt werde, handele es sich nicht um Rauchen, argumentierten die Richter. Zudem seien die Gefahren für Dritte nicht mit denen des schädlichen Zigarettenqualms vergleichbar (Az.: 4 A 775/14).
Gekla...
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