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Türkische Kinder brauchen Erlaubnis

Grundsatzurteil zu Aufenthaltsstatus gefällt

Für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland profitieren türkische Einwanderer nicht von einer Sonderregelung. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Kinder mit türkischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland geboren wurden, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschieden. »Die Erstreckung der Aufenthaltserlaubnispflicht auf unter 16-jährige Ausländer ist durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt«, führte der Vorsitzende Richter des ersten Senats, Uwe-Di...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/951547.tuerkische-kinder-brauchen-erlaubnis.html

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