Recherche im Netz hätte geholfen

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Unbemerkt konnte ein Nazi in Bayern Richter werden. Sicherheitsbehörden suchten ihn zwar, fanden ihn aber zunächst nicht. Nutzt der Verfassungsschutz eigentlich Facebook und Google?

München. Nach der Einstellung eines Neonazis als Richter auf Probe im oberfränkischen Lichtenfels sind Polizei und Verfassungsschutz offensichtlich Fehler unterlaufen. Im Rechtsausschuss des Landtags blieb am Donnerstag ungeklärt, warum der bayerische Verfassungsschutz zwar nach Aktivitäten des Neonazis Maik B. in Bayern fahndete - aber dabei einen Ende Oktober 2013 erschienenen Zeitungsartikel im »Obermain-Tagblatt« übersah, in dem über die Einstellung eines gleichnamigen Nachwuchsrichters in Lichtenfels berichtet wurde.

»Warum das nicht erkannt worden ist, können wir nicht mehr nachvollziehen«, sagte Ministerialdirigentin Brigitta Brunner zu den Fragen der Opposition. Künftig sollen die Verfassungsschützer bei ihren Recherchen mehr auf das Internet achten: »Wir werden darauf einen noch stärkeren Fokus legen als bisher.« Der Brandenburger Verfassungsschutz hatte die bayerischen Kollegen im Februar 2014 über den Umzug des Mannes informiert. Er war im bayerischen Staatsdienst aber ein halbes Jahr unentdeckt geblieben.

Außerdem gab es einen Vorfall bei der Kriminalpolizei in Bayreuth, wie die Ministerialbeamtin einräumte. B. wurde nach dem Brandenburger Hinweis seit März dieses Jahres in der Datei des bayerischen Staatsschutzes geführt. Die IGVP-Software der Polizei gibt automatische Warnhinweise an das Landeskriminalamt, sobald eine vom Staatsschutz gelistete Person irgendwo im Freistatt bei der Polizei als Zeuge oder Beschuldigter auftaucht.

Der rechtsextreme Proberichter B. erstattete am 17. Juni Anzeige bei der Polizei, weil sein Spind aufgebrochen worden war. Obwohl die Software einen Treffer aus der Extremistendatei meldete, ging die Kripo Bayreuth dem zunächst nicht weiter nach. »Aufgrund eines Versehens wurde die Information, dass es sich um einen Rechtsextremisten handelt, erst Ende September weiter bearbeitet«, sagte Brunner dazu.

B. war zuvor über Jahre vom Brandenburger Verfassungsschutz beobachtet worden, er war als Kopf des Neonazi-Musikprojekts »Hassgesang« bekannt. Nach seiner Einstellung als Proberichter war er zwar nicht in der bayerischen Neonaziszene aktiv, aber auf Facebook. Fehler gab es offenbar aber auch in Brandenburg.

Dort hatte offenbar weder der Verfassungsschutz bemerkt, dass B. ein Rechtsreferendariat in Berlin absolvierte, noch war der Berliner Justiz ihrerseits aufgefallen, dass es sich bei B. um einen Neonazi handelte. »Auch aus der Referendarpersonalakte ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine radikale Gesinnung von Herrn B.«, sagte Peter Frank, der Vertreter des Justizministeriums.

Sozialdemokraten, Freie Wähler und Grüne kritisierten das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und die Überlegungen der CSU, Bewerber für Justiz und Polizei künftig grundsätzlich vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. »Das hätte in diesem Fall gar nichts gebracht, denn er war ja nicht bekannt«, spottete etwa Franz Schindler (SPD), der Vorsitzende des Rechtsausschusses. In einem konkreten Fall habe es Pfusch gegeben, erklärte der Grüne Sepp Dürr. »Deswegen sollte man nicht generell alle künftigen Beamten und Richter verdächtigen.« Und der Freie Wähler Florian Streibl monierte: »Es ist etwas passiert, was nicht passieren darf.« dpa/nd

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