Wie viel Öffentlichkeit verträgt ein Prozess?

Mögliche Übertragungen aus deutschen Gerichtssälen bleiben umstritten, über Lockerungen des Verbots wird aber nachgedacht

  • Dieter Hanisch, Kiel
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Übertragungen aus Gerichtssälen sind aus den USA bekannt. Auch hierzulande wird seit dem NSU-Prozess neu darüber diskutiert. Kritiker fürchten sachfremde Einflüsse auf den Verhandlungsverlauf.

Die Frage, ob das 1964 beschlossene Verbot von Kamera- und Tonaufnahmen im Gerichtssaal noch zeitgemäß ist, wurde zuletzt durch den NSU-Prozess in München gegen Beate Zschäpe und die mutmaßlichen Mittäter der rechten Terrorgruppe drängend. Wegen des großen Journalistenandrangs wurde eine Übertragung der Verhandlung in einen zweiten Saal erwogen und das Für und Wider heiß diskutiert. Letztlich blieb es jedoch dabei: keine Übertragung.

Seit 50 Jahren wurde der Paragraf 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht angetastet, weil es vor allem in der Justiz Widerstände gibt. So scheiterte der Nachrichtensender n-tv im Jahr 2001 vor dem Bundesverfassungsgericht, eine Lockerung des Verbots zu erwirken. Inzwischen beschäftigt sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Justizministerien mit dem Sachverhalt. Zu Ergebnissen ist man aber bisher nicht gekommen.

Kontrovers wurde das Thema denn auch bei einer Veranstaltung des schleswig-holsteinischen Just...


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