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Irritation durch Zusatzschild »Schneeflocke«

Verkehrsrecht

Wird zusätzlich zur Geschwindigkeitsbegrenzung ein Verkehrszeichen mit einer stilisierten Schneeflocke verwendet, bedeutet das nicht, dass das Tempolimit nur bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/951949.irritation-durch-zusatzschild-schneeflocke.html

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