Erbe auch ohne Erbschein?
Leserfrage
Nach wie vor bin ich irritiert hinsichtlich der Praxis mancher Sparkassen, die, wie man hört, die Vorlage eines Erbscheins als Erbnachweis fordern. Ist denn diese Forderung der Sparkasse tatsächlich noch rechtmäßig?
Ursula W., Erfurt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2013 (Az. XI ZR 401/12) Geschäftsbedingungen einer Sparkasse für unwirksam erklärt, welche stets die Vorlage eines Erbscheins als Erbnachweis gefordert hatte, da der Nachweis des Erbrechts auch durch ein notarielles Testament geführt werden kann, wenn das Protokoll des Nachlassgerichts über die Eröffnung des Testaments mit vorgelegt wird.
Die Entscheidung des Bu...
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