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Ist eine Schönheits-OP steuerlich absetzbar?
Steuerstreitfall
Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Operationskosten für eine Bruststraffung und Brustverkleinerung - steuerlich - keine sogenannten außergewöhnlichen Belastungen darstellen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/951955.ist-eine-schoenheits-op-steuerlich-absetzbar.html
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