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Wann trägt wer die Kosten?

Wasserrohrbruch

Kommt es zum Wasserrohrbruch, ist zunächst der Inhaber der Versorgungsleitung für die Schadensbeseitigung verantwortlich - in der Regel die Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Aber nicht immer.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/951957.wann-traegt-wer-die-kosten.html

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