Elektronische Reifendrucksysteme Pflicht

Ab 1. November 2014 neu: Mehr Verkehrssicherheit und größerer Verbraucherschutz

Am 1. November 2014 sind einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Die Neuerungen betreffen die Sicherheit im Straßenverkehr und den Verbraucherschutz.

Luftdrucksensoren für Reifen und ESP Pflicht

Für neu zugelassene Fahrzeuge in der EU sind ab 1. November 2014 elektronische Reifendruckkontrollen (RDKS) Pflicht. Diese überwachen automatisch und kontinuierlich den Reifendruck und warnen, sobald er abfällt. Die Luftdrucksensoren sollen mehr Sicherheit im Straßenverkehr bringen und verringern den Spritverbrauch.

Neu ist auch, dass Neuwagen ohne Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) nicht mehr zulassungsfähig sind. Die ESP-Pflicht gilt mit wenigen Ausnahmen für die Klassen M, N und O, also für Pkw, Lastwagen, Busse und Anhänger.

Für welche Fahrzeuge gilt das Reifendruckkontrollsystem?

Das Kontrollsystem ist für jedes neu zugelassene Fahrzeug der Klassen M1 oder M1G - das sind Pkw und Geländewagen - vorgeschrieben. Bei älteren Fahrzeugen muss es nicht nachgerüstet werden. Ebenso sind einige kompakte Wohnmobil-Kastenwagen entsprechend auszurüsten. Für 90 Prozent d...


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