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US-Deserteure dürfen auf Asyl hoffen
EuGH-Gutachten schließt Anerkennung der politischen Verfolgung von US-Militärangehörigen nicht aus
Ein in Bayern stationierter US-Soldat verweigerte aus Gewissensgründen den Irak-Einsatz und setzte sich ab. Sein Asylantrag in Deutschland scheiterte. Jetzt äußerte sich der Europäische Gerichtshof dazu.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/951977.us-deserteure-duerfen-auf-asyl-hoffen.html
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