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US-Deserteure dürfen auf Asyl hoffen

EuGH-Gutachten schließt Anerkennung der politischen Verfolgung von US-Militärangehörigen nicht aus

Ein in Bayern stationierter 
US-Soldat verweigerte aus Gewissensgründen den Irak-Einsatz und setzte sich ab. Sein Asylantrag in Deutschland scheiterte. Jetzt äußerte sich der 
Europäische Gerichtshof dazu.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/951977.us-deserteure-duerfen-auf-asyl-hoffen.html

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