Trojanerverbot für Sachsen-Anhalt

Polizeigesetz teils verfassungswidrig

Dessau-Roßlau. Das Landesverfassungsgericht hat Teile des von der schwarz-roten Koalition beschlossenen Polizeigesetzes für Sachsen-Anhalt für verfassungswidrig erklärt. So sei die darin enthaltene Bestimmung zur Ausspähung privater Computer durch sogenannte Trojaner-Programme nichtig - weil es diese Programme noch gar nicht gebe. Oppositionsführer Wulf Gallert (...


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