»Minimales Fehlverhalten«

Dopingsperre der Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle wird vom Sportgerichtshof CAS drastisch verkürzt

Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle hat vor dem CAS eine drastische Reduzierung ihrer Dopingsperre erwirkt. Ob sie ihr Karriere fortsetzen wird, ist noch offen.

Lausanne. Es war ein Triumph: Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle hat vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS eine drastische Verkürzung ihrer Dopingsperre erwirkt. Am Freitag teilte der CAS mit, dass die zunächst verhängte zweijährige Zwangspause auf sechs Monate reduziert wurde - Sachenbacher-Stehle ist damit ab sofort wieder für sämtliche Wettkämpfe startberechtigt.

In seiner noch nicht ausführlichen Begründung schrieb der CAS von einem »minimalen Fehlverhalten der Athletin« und folgte damit Sachenbacher-Stehles Darstellung, wonach der positive Test vom 17. Februar dieses Jahres bei den Olympischen Spielen in Sotschi auf der Einnahme eines verunreinigten Nahrungsergänzungsmittels basierte.

Der Deutsche Skiverband (DSV) begrüßte die Entscheidung des Lausanner Sportgerichts: »Mit seinem Urteil teilt das CAS ganz offensichtlich die Einschätzung des Deutschen Skiverbandes, dass es sich im Fall von Evi Sachenbacher-Ste...


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