Die Entscheidung liegt bei Geschiedenen bei der Mutter

Beschneidung des Kindes

Sind geschiedene Eltern uneins über die religiöse Erziehung der Kinder, kann es der Mutter übertragen werden, die Entscheidung über die Beschneidung des Kindes zu fällen.

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 7. April 2014 (Az. 269 F 58/14).

War ursprünglich vereinbart, dass die Kinder christlich erzogen werden, kann in Eilsachen ein Gericht die Entscheidung über die Beschneidung der Mutter übertragen. Die Übertragung sämtlicher Entscheidungen zur religiösen Erziehung auf die Mutter ist aber nicht erforderlich.

Der Fall: Die mittlerweile geschiedenen Eltern haben zwei Söhne und für diese das gemeinsame So...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.