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Urteil des BGH mit einiger Tragweite
Wohnungseigentümergemeinschaft
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein einzelner Wohnungseigentümer die Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen kann, sofern diese zwingend erforderlich ist und sofort erfolgen muss.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/952591.urteil-des-bgh-mit-einiger-tragweite.html
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