Gericht: Kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot

Stellenausschreibung fordert mehrjährige Berufserfahrung

Eine Stellenbeschreibung, die von Bewerbern mehrjährige Berufspraxis fordert, verstößt nicht gegen das Benachteiligungsverbot.

Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein (Az. 1 Sa 215/14) entschieden. Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, bewarb sich eine Frau bei einem IT-Unternehmen um einen Arbeitsplatz als Java-Entwicklerin. Die Stellenbeschreibung forderte unter anderem eine »mehrjährige Berufspraxis in der Programmierung von Online-Shops«.

Sie erhielt eine Absage und wollte dann einen Entsc...


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