Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftsdienste

Erfurt. Der Mindestlohn in der Pflegebranche muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch für Bereitschaftsdienste gezahlt werden. Die Richter sprachen am Mittwoch einer Frau aus Baden-Württemberg eine Nachzahlung von knapp 2200 Euro für drei Monate zu. Sie betreute in zweiwöchigen Diensten zwei Frauen rund um die Uhr und wohnte dabei mit ihnen unter einem Dach. Ihr Arbeitgeber führte an,...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/952917.mindestlohn-gilt-auch-fuer-bereitschaftsdienste.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.