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E-Zigaretten bleiben frei verkäuflich
Bundesverwaltungsgericht: Enthaltene nikotinhaltige Flüssigkeiten sind keine Arzneimittel
Raucher dürfen Aufatmen: Die nikotinhaltigen Flüssigkeiten in E-Zigaretten sind keine zulassungspflichtigen Arzneimittel, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Erfurt. Der Zigarettenersatz bleibt damit frei verkäuflich.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/952965.e-zigaretten-bleiben-frei-verkaeuflich.html
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