Kirche darf Angestellten nach erneuter Heirat kündigen

Bundesverfassungsgericht bestätigt kirchliches Sonderrecht

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht der katholischen Kirche auf Kündigung von Mitarbeitern bestätigt, die sich nicht an die kirchliche Sittenlehre halten. Mit dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wurde ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für unwirksam erklärt, das die Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes an einer katholisch orientierten Klinik aufgehoben hatte. (AZ. 2 BvR 661/12)

Im Streit zwischen den kirchlichen Belangen und dem Kündigungsschutz von Beschäftigten sei dem Selbstverständnis der Kirche »ein besonderes Gewicht beizumessen«, heißt es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der Fall wurde ans BAG zurückverwiesen, weil die Erfurter Richter »die Bedeutung und Tragweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts« verkannt hätten.

Der betroffene Arzt arbeitete in einer katholischen Klinik in Nordrhein-Westfalen. Sei...


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