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Blick in die Tasche der Arbeitnehmer

Erlaubt oder nicht erlaubt?

Will der Arbeitgeber die Tasche der Arbeitnehmer im Betrieb durchsuchen, greift er in das grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Beschäftigten ein.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/953417.blick-in-die-tasche-der-arbeitnehmer.html

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