Mit Eigentümern von Kunstgütern geeinigt

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Potsdam. Nach einem Bundesgesetz durften in Museen und Schlössern Kunstgüter wie Gemälde und Möbel weiter gezeigt werden, die nach 1945 im Zuge der Bodenreform enteignet wurden. Diese Frist läuft zum Wochenende aus. Dennoch bleiben die wichtigsten Stücke der Öffentlichkeit erhalten. In diesen Fällen sei es in der Regel gelungen, mit den Eigentümern einvernehmliche Lösungen zu finden, teilte das Potsdamer Kulturministerium am Mittwoch mit. So konnte das Ausstellen durch Ankauf, als Dauerleihgabe oder per Nutzungsvertrag ermöglich werden. dpa/nd

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