Gericht hebt Urteil gegen Flugschüler auf
Strausberg. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Flugschüler wegen Mordversuchs aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Frankfurt (Oder) zurückverwiesen. Im Februar soll der Prozess neu aufgerollt werden. Der 53-jährige Flugschüler hatte im Juni 2013 während eines Übungsfluges den 73-jährigen Fluglehrer mit einem Stein niedergeschlagen und ihn so zur Notlandung im Oderbruch gezwungen. Beide überlebten schwer verletzt. In erster Instanz wurde der 53-Jährige zu neun Jahren Haft verurteilt. dpa/nd
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