Künftig kann doppelt so lange Elterngeld bezogen werden

Elterngeld-Plus-Gesetz ab 1. Juli 2015

Junge Eltern wollen beides: arbeiten und sich um ihre Kinder kümmern. Nach der Statistik wollen sich 60 Prozent gemeinsam um ihre Kinder kümmern, aber nur 14 Prozent schaffen es.

Bisher haben sie nämlich finanzielle Nachteile beim Elterngeld, wenn sie nach der Geburt eines Kindes auf Teilzeit gehen. Das soll sich mit dem Anfang November 2014 von der Bundesregierung beschlossenen Elterngeld-Plus-Gesetz ändern, das ab 1. Juli 2015 gelten soll, aber noch vom Bundesrat abgesegnet werden muss.

Mit dem Gesetz wird die Elternzeit flexibler gestaltet. Künftig können 24 Monate statt bisher zwölf Monate zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden und Eltern somit doppelt so lange Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes Teilzeit arbeiten. Ein Elternteil kann dann beispielsweise zu Hause bleiben, wenn das Kind zur Schule kommt.

Arbeiten Mutter und Vater beide jeweils zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, gibt es einen Partnerschaftsbonus. Das heißt, die Unterstützung wird noch für weitere v...


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