Kein Freiraum für Hasstiraden und Morddrohungen

Supreme Court der USA setzt der Meinungsfreiheit im Internet Grenzen / Gericht bestätigt Urteil gegen verlassenen Ehemann, der seine Ex-Frau auf Facebook mit Todesdrohungen geängstigt hatte

Nicht jede ins Netz gestellte Haß- und Gewaltbotschaft steht unter dem Schutz der Meinungsfreiheit, findet der US Spreme Court. Und so muss ein verlassener Ehemann, der seine Ex-Frau über Facebook mit dem Tod bedroht hatte, ins Gefängnis.

Washington. Der Oberste Gerichtshof der USA hat erstmals die Grenzen der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken im Internet ausgelotet. Der Supreme Court in Washington befasste sich am Montag mit Mord- und Bombendrohungen, die ein verlassener Ehemann auf Facebook veröffentlichte. Der zu einer Haftstrafe verurteilte Mann nimmt für sich die gleichen Freiheiten wie ein Künstler oder Sänger in Anspruch und vergleicht seine »therapeutischen« Tiraden mit gewalttätigen Rap-Texten. Die Obersten Richter schienen dieser Argumentation aber nicht zu folgen.

»Es gibt einen Weg, Dich zu lieben, aber tausende Wege, Dich zu töten«, schrieb Anthony Elonis, als seine Frau ihn nach sieben Jahren Ehe mit den beiden gemeinsamen Kindern verlassen hatte. »Ich werde nicht ruhen, bis Dein Körper ein Durcheinander ist, getränkt in Blut und sterbend d...


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