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Hartz-IV-Sanktion darf keine Angehörigen treffen

Kassel. Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene dürfen nicht so rigoros ausfallen, dass die im selben Haushalt lebenden Angehörigen die Miete nicht mehr bezahlen können. Das hat das Bundessozialgericht am Dienstag entschieden. Allerdings ist Angehörigen dem Urteil zufolge zuzumuten, dass sie bestehende Einkünfte des arbeitslosen Mitbewohners wie etwa das Kindergeld für die Mietzahlung verwenden. Im k...

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