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Raucherentwöhnung könnte billiger werden

München. Teilnehmer von Raucherentwöhnungsseminaren können auf geringere Gebühren hoffen. Denn sind die Kurse medizinisch angebracht, müssen die Seminaranbieter für die erhaltenen Gebühren keine Umsatzsteuer mehr abführen, wie der Bundesfinanzhof in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. Die Seminare stellen dann eine steuerfreie Heilbehandlung dar. (AZ: XI R 19/12). Im ko...

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